Fair Konsequent Individuell!

AGB´s

Die Anmeldung für unsere Kurse und Einzelstunden kann schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Regeln des Hundezentrums Monica Mühle.
Hunde, die aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden zeigen, müssen mit einem gutsitzenden Maulkorb gesichert werden. Ein Maulkorb kann bei Bedarf auch bei uns erworben werden.

§1. Impfungen und Krankheiten

Der Teilnehmer bestätigt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und ausreichend gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Zwingerhusten geimpft ist (Welpen altersangemessener Impfschutz). Das Hundezentrum Monica Mühle übernimmt keine Haftung für eventuell auftretende Hundekrankheiten.


§2. Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für die Teilnahme an unseren Kursen und Einzelstunden erforderlich.


§3. Preise und Bezahlung
Die aktuellen Preise sind auf unserer Homepage einsehbar. Die Gebühren für das Training sind im Voraus bar oder per Überweisung zu begleichen. Die Bezahlung für Einzeltraining erfolgt am Ende des Termins in bar.

§4. Haftung
Das Hundezentrum Monica Mühle übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der im Training gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden.
(§ 833 BGB, Haftung des Tierhalters)

Das Betreten des Übungsgeländes sowie die Teilnahme an außerhalb des Übungsgeländes stattfindenden Trainingsstunden erfolgen auf eigenes Risiko. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Gelände des Hundezentrums Monica Mühle nur in Begleitung eines Elternteils betreten. Eltern haften für ihre Kinder.

§5. Übungsgelände
Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden müssen die Hunde an der Leine geführt werden.

§6. Absagen
Der Unterricht findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig abgesagt oder in unsere Indoorhalle verlegt. Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen oder zu verlegen oder in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die Unterrichtsstunde für die Teilnehmer der Kurse nachgeholt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Absagen von Einzel- und Intensivtrainingsterminen, die weniger als 72 Stunden im Voraus
erfolgen, wird der volle Preis für die Buchung in Rechnung gestellt.


§7. Kurse
Bei Gruppenkursen besteht kein Anspruch auf das Nachholen von seitens des Hundehalters versäumten Stunden, auch nicht wegen Urlaub, beruflicher Verhinderung, Krankheit oder Läufigkeit der Hündin. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und kann nicht storniert werden. Erfolgt seitens des Teilnehmers nach Beginn des Kurses ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, werden die Kursgebühren nicht erstattet, auch nicht teilweise.

§8. Erfolgsgarantie
Wir übernehmen keine Erfolgsgarantie und keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb des Unterrichts vermittelten Kenntnisse, versichern jedoch, die eigenen Kenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen an den Kunden weiterzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und von dem teilnehmenden Hund abhängig ist.

§9. Fotos – Videos
In regelmäßigen Abständen machen wir Fotos oder Videos von unseren Kursen, Veranstaltungen und Einzeltrainings, um diese auf unserer Homepage, Facebook, Instagram zu veröffentlichen. Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Bildern nicht einverstanden sein, informieren Sie uns bitte. Film- oder Fotoaufnahmen mit oder ohne Ton, und Veröffentlichungen durch Teilnehmer oder Dritte sind ausdrücklich nicht gestattet.

§10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der
Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste
die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein).


§11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Limburg a.d. Lahn.

 
 
 
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